Mitgliedschaft
Mitglieder des Schachclubs Vaduz
Vollmitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse am Schachspiel hat. Aktivmitglieder beteiligen sich aktiv am Clubleben. Aktivmitglied mit Lizenz sind Mitglieder ab dem 16. Altersjahr, die aktiv am Wettkampfsport teilnehmen und über eine entsprechende Lizenz verfügen (ab 2018).
Junioren
Junioren oder Juniorinnen sind natürliche Personen bis und mit dem erfüllten 18. Lebensjahr (Kalenderjahr). Ihnen gleichgestellt sind Mitglieder unter 26 Jahren, sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden. Die jugendlichen Mitglieder haben das Recht an den verbandsinternen Veranstaltungen teilzunehmen, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres oder mit Beginn der Berufstätigkeit werden Junioren automatisch als Vollmitglied geführt mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten.
Doppelmitgliedschaften
Eine Doppelmitgliedschaft ist zulässig, wenn das betreffend Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinem Stammclub nachgekommen ist. Schachspielende, welche Mitglied in einem anerkannten Schachclub sind, können mit einer reduzierten Jahresgebühr Zweitmitglied beim Schachclub Vaduz werden.
Passivmitgliedschaft
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein finanziell oder ideell unterstützt.
Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung Personen ernannt werden, die sich in besonderem Masse um den Verein verdient gemacht haben. Sie geniessen dieselben Rechte wie Vollmitglieder.
Jahresbeitrag | Betrag in CHF |
---|---|
Vollmitgliedschaft | 100 |
Junioren / Studenten | 50 |
Doppelmitgliedschaft | 70 |
Passivmitgliedschaft | 70 |